Beitragsänderung tritt 2021 in Kraft

Mit Beschluss der Jahreshauptversammlung 2019 (Siehe Rundbrief Nr. 151) tritt zum 1. Januar 2021 die Beitragserhöhung für alle unter 65-jährigen von 30 auf 36 Euro in Kraft. Für alle Mitglieder ab 65 Jahren bleibt der Beitrag konstant bei dem seit langem gültigen Betrag von 30 Euro. Studierende bleiben weiterhin kostenfrei.

Die Erhöhung war nötig geworden, da der Verband der Weihenstephaner Ingenieure e. V. Gartenbau und Landschaftsarchitektur zum 1. Januar 2019 Vereinsmitglied im Bundesverband der Hochschulabsolventen/ Ingenieure Gartenbau und Landschaftsarchitektur e. V. (BHGL) geworden ist.

Für den Beitritt zum BHGL und die Beitragserhöhung haben die Mitglieder in der schriftlichen Mitgliederbefragung 2018 mit großer Mehrzahl gestimmt. Damit kommt auf den Verband eine jährliche Zusatzbelastung
von rund 2.500 Euro zu, die teilweise über diese Beitragserhöhung ausgeglichen wird.

Da „nur“ die noch berufstätigen Gartenbauer und Landschaftsarchitekten von der berufsständischen Arbeit und dem Angebot des BHGL profitieren (Stellenhinweisdienst, Mentoren, Praktikumsbörse, Interessenvertretung
der berufsständischen Verbände), wurden alle Mitglieder über 65 von der Erhöhung ausgenommen.

Der Fehlbetrag von der Beitragserhöhung zu den zusätzlichen BHGL-Ausgaben wird durch die Einsparungen bei Druck und Versand des Rundbriefes getragen. Durch den stark gestiegenen Anteil an versendeten
Rundbriefen per Email entfallen vor allem die Portokosten bei dem zweimal pro Jahr erscheinenden Rundbrief. Auch die Druckkosten
verringern sich entsprechend.